Bis 2030 sollen viele Gebäude in Deutschland energieeffizienter werden. Das Ziel: weniger CO₂, niedrigere Heizkosten und ein Beitrag zum Klimaschutz. Doch welche Häuser sind konkret betroffen? Und was müssen Eigentümer tun?
In diesem Artikel erfährst du einfach und verständlich, was jetzt wichtig ist.
Inhaltsverzeichnis
- Warum es neue Sanierungspflichten gibt
- Welche Häuser betroffen sind
- Beispiel: Familie Schröder und ihr Altbau von 1965
- Was Eigentümer tun können
- Fördermittel nutzen
- FAQ: Häufige Fragen zur Sanierungspflicht
- Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Warum es neue Sanierungspflichten gibt
Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Der Gebäudesektor spielt dabei eine große Rolle, denn rund 30 % der CO₂-Emissionen stammen aus Wohnungen und Häusern. Viele Gebäude sind schlecht gedämmt und verbrauchen viel Energie – vor allem ältere.
Darum hat die EU mit dem Green Deal und der neuen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) klare Vorgaben gemacht. Auch in Deutschland wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechend angepasst.
Welche Häuser betroffen sind
Nicht jedes Haus muss zwingend saniert werden. Es gibt klare Regeln, wer betroffen ist.
1.Altbauten mit besonders schlechtem Energiestandard
Gebäude mit sehr hohem Energieverbrauch – oft gebaut vor 1978 ohne Sanierung – müssen auf einen besseren Standard gebracht werden.
Diese Häuser liegen meist in den Energieeffizienzklassen G oder H.
Typische Merkmale:
- Einfachverglasung
- Keine oder sehr schlechte Dämmung
- Alte Öl- oder Gasheizung
- Hoher Heizbedarf im Winter
Für solche Häuser gilt: Sie sollen bis 2030 mindestens in Klasse E gebracht werden. Das bedeutet: bessere Dämmung, neue Fenster, moderne Heiztechnik.
2.Häuser mit Eigentümerwechsel
Wenn du ein Haus kaufst oder erbst, können Sanierungspflichten greifen – und das schon heute.
Du musst dann z. B.:
- Eine alte Heizung (vor 1991) innerhalb von 2 Jahren austauschen
- Dach oder oberste Geschossdecke dämmen
- Heizungs- und Warmwasserrohre dämmen
Das gilt für alle Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn der neue Eigentümer nicht schon seit 2002 darin wohnt.
3.Vermietete Häuser
Vermieter müssen besonders aufpassen. Der Energieverbrauch beeinflusst die Miete und die Betriebskosten. Auch Mieter können energetische Sanierungen einfordern – z. B. wenn es dauerhaft zu kalt ist.
Außerdem können ab 2030 strengere Anforderungen gelten, wenn das Haus vermietet wird und noch in Klasse G oder H liegt.
Beispiel: Familie Schröder und ihr Altbau von 1965
Familie Schröder besitzt ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1965. Die Fenster sind einfach verglast, das Dach ist nicht gedämmt, und im Keller läuft noch eine Ölheizung aus dem Jahr 1989.
Laut Energieausweis: Klasse H.
Was ist zu tun?
- Neue Fenster: ca. 15.000 €
- Dachdämmung: ca. 12.000 €
- Austausch der Heizung durch Wärmepumpe: ca. 20.000 €
- Förderung durch BAFA/KfW: ca. 20.000 € möglich
Ziel: Energieeffizienzklasse E oder besser – und bis zu 50 % weniger Heizkosten.
Fazit: Mit Planung, Förderung und schrittweiser Umsetzung wird das Haus zukunftssicher – und deutlich günstiger im Unterhalt.
Was Eigentümer tun können
Klingt nach viel Arbeit? Keine Sorge. Mit einem klaren Plan wird es einfacher.
Schritt 1: Energieausweis prüfen
Der Energieausweis zeigt die aktuelle Effizienzklasse deines Hauses. Liegt sie bei G oder H? Dann solltest du aktiv werden.
Falls du noch keinen hast: Lass einen neuen Energieausweis erstellen. Das kostet etwa 100–300 Euro – eine gute Investition.
Schritt 2: Energieberatung nutzen
Eine qualifizierte Energieberatung zeigt dir, was sinnvoll ist. Du bekommst konkrete Empfehlungen, was verbessert werden kann – und welche Fördermittel du bekommst.
Die Beratung wird oft staatlich gefördert (BAFA-Zuschuss bis zu 80 %).
Schritt 3: Maßnahmen planen
Sanieren muss nicht auf einmal passieren. Du kannst schrittweise vorgehen. Typische Maßnahmen:
- Neue Fenster mit Dreifachverglasung
- Außendämmung oder Dachdämmung
- Wärmepumpe oder moderne Gasbrennwertheizung
- Solaranlage auf dem Dach
Die Kosten hängen vom Haus ab – aber viele Maßnahmen senken dauerhaft deine Energiekosten.
Fördermittel nutzen
Der Staat unterstützt energetische Sanierungen. Die KfW und das BAFA bieten Zuschüsse und günstige Kredite.
Beispiele:
- Bis zu 20 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung)
- Extra-Bonus bei Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe)
- Zinsgünstige Kredite für umfassende Sanierungen
Wichtig: Förderung musst du vor dem Start der Arbeiten beantragen.
FAQ: Häufige Fragen zur Sanierungspflicht
Muss ich mein Haus bis 2030 zwingend sanieren?
Nur, wenn es sehr ineffizient ist (Klasse G oder H). Dann soll bis 2030 mindestens Klasse E erreicht werden.
Gilt das auch für denkmalgeschützte Gebäude?
Nein. Es gibt Ausnahmen für Denkmalschutz. Eine Einzelfallprüfung ist nötig.
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Es können Bußgelder drohen. Außerdem sinkt der Wert des Hauses. Banken könnten Kredite verweigern.
Wie viel Förderung bekomme ich wirklich?
Je nach Maßnahme und Einkommen sind bis zu 50 % möglich. Eine Energieberatung hilft beim Antrag.
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Nicht jedes Haus muss sofort saniert werden. Aber wenn dein Haus zu den schlechteren gehört, solltest du aktiv werden. Sanierungen steigern den Wert, senken Kosten und schützen das Klima.
Und das Beste: Du wirst mit Fördergeldern unterstützt. Mit guter Planung und Hilfe vom Profi wird dein Haus fit für die Zukunft – und bereit für 2030.