Energieausweis 2026: Wer darf ihn ausstellen?

Inhaltsverzeichnis

Wer erstellt einen Energieausweis? (2026 Guide)

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

  • Energieausweise müssen von qualifizierten Fachkräften erstellt werden.
  • Neue Regelungen treten im Mai 2026 in Kraft.
  • Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
  • Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Strafen von bis zu 50.000 Euro führen.

Problem

Mit den geplanten Reformen der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz (EPBD), die bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, gibt es viele Unsicherheiten rund um den Energieausweis. Eigentümer und Vermieter müssen sich darauf vorbereiten, dass die Anforderungen an die Erstellung und Präsentation von Energieausweisen strenger werden. Dies betrifft nicht nur neue Bauvorhaben, sondern auch bestehende Gebäude, die vermietet oder verkauft werden sollen.

Lösung

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und staatlich anerkannten Fachkräften ausgestellt werden. Dazu gehören:

  • Zertifizierte Energieberater: Diese Personen sind speziell für die Erstellung von Energieausweisen ausgebildet und anerkannt.
  • Architekten und Ingenieure: Diese Berufsgruppen können Bedarfsausweise für bestehende Gebäude erstellen.
  • Handwerksmeister: Meister aus relevanten Handwerksberufen, z. B. Heizungsbau, sind ebenfalls berechtigt, Energieausweise auszustellen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Eigentümer keinen Energieausweis selbst erstellen dürfen.

Nutzen

Durch diese Regelungen wird sichergestellt, dass die Energieausweise verlässlich sind und auf fundierten Daten basieren. Für Eigentümer und Vermieter bedeutet dies:

  1. Rechtsicherheit: Durch die Beauftragungen qualifizierter Fachleute wird das Risiko von Bußgeldern minimiert.
  2. Marktwertsteigerung: Ein gültiger Energieausweis kann den Marktwert der Immobilie steigern.
  3. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Eigentümer erfahren, wie sie die Energieeffizienz ihrer Immobilie verbessern können.

Arten von Energieausweisen

Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen:

  1. Bedarfsausweis: Dieser Ausweis wird auf der Grundlage der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes erstellt.
  2. Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten drei Jahren.

Beide Ausweisformen sind jeweils 10 Jahre gültig.

Aktualisierungen ab 2026

Ab Mai 2026 treten bedeutende Änderungen in Kraft:

  • Neue Skala A bis G: Die bisherige Skala wird durch eine vereinheitlichte Skala ersetzt.
  • Erweiterte Pflichten: Die Vorlage des Energieausweises wird verpflichtend bei Mietverlängerungen.
  • Bußgelder: Bei Verstößen kann es zu Geldstrafen kommen.
  • Digitalisierung: Eine digitale Datenbank wird helfen, die Ausstellung zu optimieren.

Praktische Hinweise für Eigentümer/Vermieter

  • Wo finden?: Interessierte können lokale Energieberater oder spezialisierte Firmen beauftragen.
  • Pflichtfälle: Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubauten.
  • Ausnahmen: Für Eigenwohnungsnutzung besteht keine Energieausweispflicht.
  • Fristen: Die neuen Ausweise sollen bis zum 30. Juni 2026 bereitgestellt werden.

Fazit

Da die Änderungen im Bereich der Energieausweise bevorstehen, ist es für Eigentümer und Vermieter unerlässlich, sich rechtzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen. Lass uns gemeinsam deine Sanierung planen und den passenden Energieausweis rechtzeitig erstellen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Fordere dein unverbindliches Angebot an!

FAQs

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen nur von zertifizierten Energieberatern, Architekten, Ingenieuren und Handwerksmeistern ausgestellt werden.

Wie viel kostet ein Energieausweis?
Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises: Bedarfsausweis (300–500 Euro) und Verbrauchsausweis (50–150 Euro).

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?
Fehlende Energieausweise können zu Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro führen.

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