BEG-Reform 2026
Alle Änderungen im Überblick
Diese Übersicht basiert auf den am 17.07.2026 veröffentlichten Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21.07.2026. Für Anträge, die vorher gestellt wurden, gilt weiterhin die vorherige Richtlinienfassung.
Heizung: zentrale Änderungen
Effizienzbonus für Wärmepumpen und Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse entfallen. Dafür zählen jetzt Einkommen, Familienzuschlag und ab 2027 die Herkunft der Wärmepumpe.
Systemische Förderung sinkt
Viele Standard-Tilgungszuschüsse und die kommunalen Zuschüsse werden reduziert. Die EE-Klasse ist jetzt Teil der förderfähigen Stufen, ein separater EE-Bonus entfällt.
WPB-Bonus in BEG EM
Ab Q1/2027 gibt es bei BEG EM +5 Prozentpunkte Förderung. Ausschließlich für Dämmmaßnahmen an einem WPB (keine Fenster), zwingend mit iSFP und für höchstens drei Anträge.
EE-Klasse wird Standard
In der systemischen Sanierung ist die EE-Klasse kein eigener Bonushebel mehr. Sie wird zur förderfähigen Standardlogik, der zusätzliche 5-%-Bonus entfällt.
Stand: 23.07.2026 · Rebuild Bauplanung & Energieberatung GmbH, Wardenburg
Dämmung, Fenster & Anlagentechnik
Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Technik laufen weiter über das BAFA. Gebäude und Heizung werden getrennt betrachtet, und der iSFP ist hier der wichtigste Hebel: Er verdoppelt den Kostenrahmen und löst einen Bonus auf den Mehrbetrag aus.
Zuständig: BAFA| Einzelmaßnahme | Zuschuss | iSFP-Bonus | WPB-Bonus | Förderfähige Ausgaben |
|---|---|---|---|---|
| Gebäudehülle Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz |
15 % | +5 %! auf den Mehrbetrag |
+5 %! ab Q1/2027, nur Dämmung |
Ohne iSFP: 30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) Mit iSFP: 60.000 € (1. WE), je 30.000 € (2.–6. WE), je 15.000 € (ab 7. WE) |
| Anlagentechnik z. B. Lüftung, digitale Systeme |
15 % | +5 %! | — | Gleiche Kostenrahmen wie Gebäudehülle (ohne WPB) |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung |
15 % | +5 %! | — | Gleiche Kostenrahmen wie Gebäudehülle |
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung |
50 % | — | — | Gleiche Kostenrahmen |
| Fachplanung und Baubegleitung energetische Fachplanung, Baubegleitung, ggf. akustische Fachplanung |
50 % | — | — | 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern; bei MFH ab 3 WE: 2.000 € je WE, insgesamt max. 20.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr |
+Kostenrahmen nach Wohneinheiten + iSFP-VoraussetzungenTabelle, die vier Bedingungen und Beispiele
| Wohneinheiten | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. WE | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. WE | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab 7. WE | je 8.000 € | je 15.000 € |
- Mindestens 30.000 € förderfähiges Investitionsvolumen für die betreffende Maßnahme.
- Die Maßnahme muss Bestandteil eines geförderten iSFP sein und innerhalb von maximal 15 Jahren umgesetzt werden.
- Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten ausschließlich für den Kostenanteil oberhalb des normalen Kostenrahmens.
- Der erhöhte Kostenrahmen gilt auch dann, wenn der Eigentümer selbst nicht iSFP-antragsberechtigt ist; gemeint sind Energieberater.
Beispiele: 4 WE ohne iSFP = 75.000 € · 10 WE ohne iSFP = 137.000 € · 4 WE mit iSFP = 150.000 € · 10 WE mit iSFP = 270.000 €
+Rechenbeispiel: 6.000 € mehr Zuschuss mit iSFP1 WE, 60.000 € Maßnahmekosten
Rechenbeispiel · 1 WE, 60.000 € anrechenbare Maßnahmekosten
Ohne iSFP: maximal 30.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 4.500 € Zuschuss.
Mit iSFP: 60.000 € förderfähige Kosten × 15 % = 9.000 €. Dazu 5 % iSFP-Bonus nur auf den Kostenteil oberhalb des normalen Rahmens, also auf 30.000 € = 1.500 €. Zusammen 10.500 € Zuschuss.
Vorteil mit iSFP: 30.000 € mehr förderfähige Kosten und 6.000 € mehr Zuschuss.
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Heizungsförderung
Der Heizungstausch hat eine eigene Bonuslogik: kein iSFP-Bonus, dafür Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Familienzuschlag und ab Q1/2027 der EU-Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen.
Zuständig: KfW| Heizung / Anschluss | Grundförderung | Klimageschwindigkeitsbonus | Einkommen + Familie | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe Effizienzbonus entfällt! |
30 %! ab Q1/2027: 15 % + 15 % EU |
+16 %! | 40/30/10! | bis 80 %! |
| Biomasseheizung Zuschlag entfällt! |
30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Solarthermie | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Brennstoffzellenheizung | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Wasserstofffähige Heizung Investitionsmehrausgaben | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Innovative Heizungstechnik | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Gebäudenetz Errichtung / Umbau / Erweiterung | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Gebäudenetz- / Wärmenetzanschluss | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Fachplanung / Baubegleitung (Heizung) | Keine separate Förderung mehr. Die Kosten zählen zu den förderfähigen Ausgaben der Heizungsmaßnahme und werden innerhalb von deren Höchstgrenze mit demselben Fördersatz bezuschusst. Ein eigener 50-%-Fördertatbestand existiert hier nicht mehr. | |||
+Kostenrahmen & Degression28.000 € heute, 22.000 € im Jahr 2030
| Wohneinheiten | Förderfähige Ausgaben |
|---|---|
| 1. WE | 28.000 € (ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €) |
| 2. bis 6. WE | je 15.000 € |
| ab 7. WE | je 8.000 € |
| Datum | Förderfähige Ausgaben 1. WE |
|---|---|
| 21.07.2026 | 28.000 € |
| 01.02.2027 | 27.250 € |
| 01.08.2027 | 26.500 € |
| 01.02.2028 | 25.750 € |
| 01.08.2028 | 25.000 € |
| 01.02.2029 | 24.250 € |
| 01.08.2029 | 23.500 € |
| 01.02.2030 | 22.750 € |
| 01.08.2030 | 22.000 € |
+Klimageschwindigkeitsbonus: Zeitplan16 % → 0 % bis August 2028
| Zeitraum | Bonus | Lesart |
|---|---|---|
| ab 21.07.2026 | 16 % | Startwert nach Reform |
| ab 01.02.2027 | 12 % | erste Absenkung |
| ab 01.08.2027 | 8 % | zweite Absenkung |
| ab 01.02.2028 | 4 % | letzte Stufe |
| ab 01.08.2028 | 0 % | Bonus entfällt |
+Einkommensbonus & Familienzuschlag40/30/10 Prozentpunkte, Kind = −10.000 € zvE
| zvE ohne Familienzuschlag | Einkommensbonus | zvE mit Kind faktisch bis |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40.000 € |
| bis 40.000 € | 30 % | 50.000 € |
| bis 50.000 € | 10 % | 60.000 € |
+Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpenab Q1/2027: EU-Ursprung entscheidet
| Ursprung der Wärmepumpe | Förderwirkung |
|---|---|
| Ursprung in der EU | 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus = 30 % |
| kein nachgewiesener Ursprung in der EU | 15 % Grundförderung |
+Austauschlogik ab Q1/2027alte Anlagen & erneuter Tausch
Gilt ausschließlich für BEG EM Nr. 5.3: Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze. Die BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik sind davon nicht betroffen.
Anlage vor 01.01.2008: Beim Austausch einer dezentralen förderfähigen Anlage werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig angesetzt.
Bereits jüngere förderfähige Anlage oder Netzanschluss vorhanden: Ein erneuter Einbau bzw. ein neuer Netzanschluss ist grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahme: der Ersatz eines mit Gas, Öl oder Kohle betriebenen Wärmeerzeugers in einem bivalenten System.
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Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261)
Die EE-Klasse ist jetzt für alle Effizienzhausförderungen verpflichtend, der frühere separate EE-Bonus entfällt. Der Kostenrahmen liegt einheitlich bei 150.000 € je Wohneinheit, egal welche Stufe erreicht wird. EH Denkmal EE behält 5 % Tilgungszuschuss.
Zuständig: KfW 261 / 264 / 464Durchgestrichen = bisheriger Basis-Wert vor der Reform · Chips mit ! antippen für Details
| Förderfähige Stufe | Tilgungszuschuss | Kommunaler Zuschuss | EE-Klasse | NH-Klasse | WPB-Bonus | SerSan-Bonus | Förderhöchstgrenze |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EH Denkmal EE | 5 % | 10 %20 % Basis | 0 %! | +5 %! | — | — | 150.000 €Kreditsumme je Wohneinheit, einheitlich für alle Stufen |
| EH 85 EE kein Tilgungszuschuss! |
0 %5 % Basis | 10 %20 % Basis | 0 %! | +5 %! | — | — | |
| EH 70 EE kein Tilgungszuschuss! |
0 %10 % Basis | 15 %25 % Basis | 0 %! | +5 %! | +10 %! | +5 %! | |
| EH 55 EE | 5 %15 % Basis | 20 %30 % Basis | 0 %! | +5 %! | +10 %! | +15 %! | |
| EH 40 EE | 10 %20 % Basis | 25 %35 % Basis | 0 %! | +5 %! | +10 %! | +15 %! | |
| Fachplanung und Baubegleitung separater Fördertatbestand |
50 % | 50 % | — | — | — | — | 10.000 € Kreditsumme je Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern; bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE: 4.000 € je WE, insgesamt max. 40.000 € je Vorhaben und neu erreichter Effizienzhaus-Stufe |
+Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnungwann verpflichtend, wann nicht
EH 40 EE und NH-Klasse: Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist zwingend vorgeschrieben. Sie muss die planmäßigen Außenluftvolumenströme für sämtliche Nutzungseinheiten bzw. das Gebäude sicherstellen. Zentrale, dezentrale oder kombinierte Systeme sind möglich; die Anlage muss fachgerecht einreguliert werden.
Andere Stufen ohne NH-Klasse: Bei EH Denkmal EE, EH 85 EE, EH 70 EE und EH 55 EE ist keine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgeschrieben, solange keine NH-Klasse beantragt wird. Der Einbau bleibt eine mögliche Maßnahme, ist aber keine Fördervoraussetzung.
+Wärmepumpen in der systemischen SanierungEU-Regel ab Q1/2027
Effizienzhaus mit KfW 261 geplant? Wir prüfen, welche Stufe und welche Boni bei deinem Gebäude realistisch sind.
Nichtwohngebäude: Einzelmaßnahmen & Heizung
Nichtwohngebäude laufen mit eigener Flächenlogik. Wichtig: Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme sind künftig nicht mehr förderfähig.
Zuständig: BAFA + KfW| Bereich | Zuschuss | Was ändert sich? | Förderhöchstgrenze / Fläche |
|---|---|---|---|
| Gebäudehülle Dämmung, Fenster, Außentüren |
15 % | WPB +5 %! ab Q1/2027, nur Dämmung |
500 €/m² Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Gebäudevolumen |
| Anlagentechnik z. B. RLT, MSR, Kältetechnik |
15 % | keine zentrale Reformänderung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| Heizungsoptimierung Effizienzverbesserung |
15 % | keine zentrale Reformänderung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| Heizungsoptimierung Emissionsminderung |
50 % | keine zentrale Reformänderung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| Innenbeleuchtung nicht mehr förderfähig! |
0 % | Fördertatbestand gestrichen | — |
| Heizungsförderung | 30 %! | Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen | Flächenstaffel nach Nettogrundfläche, siehe Ausklapp-Tabelle |
| Fachplanung und Baubegleitung Hülle, Technik, Heizungsoptimierung |
50 % | separater Fördertatbestand | 5 €/m² Nettogrundfläche, max. 20.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr |
| Fachplanung / Baubegleitung (Heizung) | Keine separate Förderung, in der Heizungsförderung enthalten. Die Kosten zählen zu den förderfähigen Ausgaben der Heizungsmaßnahme und werden mit deren Fördersatz innerhalb der Höchstgrenze bezuschusst. | ||
+Heizungsförderung: Flächenstaffel & DegressionKostenrahmen nach Nettogrundfläche, sinkt ab 02/2027
| Nettogrundfläche | Förderfähige Ausgaben zum Neustart | Degression ab 01.02.2027 |
|---|---|---|
| bis 150 m² | 30.000 € / 28.000 € | halbjährlich −750 € |
| >150 bis 400 m² | 200 €/m² / zusätzlich 197 €/m² | halbjährlich −3 €/m² |
| >400 bis 1.000 m² | 120 €/m² / zusätzlich 118 €/m² | halbjährlich −2 €/m² |
| >1.000 m² | 80 €/m² / zusätzlich 79 €/m² | halbjährlich −1 €/m² |
Gewerbeimmobilie oder MFH als Nichtwohngebäude? Die Flächenlogik rechnen wir für dich durch.
Effizienzgebäude-Sanierung (KfW 263)
Die EE-Stufen sind die förderfähigen Standardstufen. EG Denkmal EE erhält 5 % Tilgungszuschuss; SerSan gibt es jetzt auch für Nichtwohngebäude und ist mit WPB sowie NH kumulierbar.
Zuständig: KfW 263 / 264 / 464Durchgestrichen = bisheriger Basis-Wert vor der Reform · Chips mit ! antippen für Details
| Förderfähige Stufe | Tilgungszuschuss | Kommunaler Zuschuss | EE-Klasse | NH-Klasse | Bonushebel | Förderhöchstgrenze |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EG Denkmal EE | 5 % | 10 %20 % Basis | 0 %! | +5 %! | — | 2.000 €/m²Nettogrundfläche max. 10 Mio. € je Vorhaben |
| EG 70 EE kein Tilgungszuschuss! |
0 %10 % Basis | 15 %25 % Basis | 0 %! | +5 %! | WPB +10 % · SerSan +5 %! | |
| EG 55 EE | 5 %15 % Basis | 20 %30 % Basis | 0 %! | +5 %! | WPB +10 % · SerSan +15 %! | |
| EG 40 EE | 10 %20 % Basis | 25 %35 % Basis | 0 %! | +5 %! | WPB +10 % · SerSan +15 %! | |
| Fachplanung und Baubegleitung separater Fördertatbestand |
50 % | 50 % | — | — | — | 10 €/m² Nettogrundfläche Kreditsumme insgesamt max. 40.000 € je Vorhaben und neu erreichter Effizienzgebäude-Stufe |
KfW 263 für dein Objekt? Wir prüfen Stufe, Boni und Wirtschaftlichkeit.
Was heißt der finale Richtlinienstand für dich?
Die Reform kürzt nicht nur. iSFP, WPB, SerSan und NH können bei der richtigen Sanierungsstrategie weiterhin starke Förderhebel sein. Die Förderhöhe hängt aber stärker als bisher von Reihenfolge und Dokumentation ab: Vor dem Antrag sollten WPB-Status, iSFP/EBN-Beratung, Kostenrahmen, Kombinationsmöglichkeiten und bei Wärmepumpen der EU-Ursprung geprüft werden.
Illustratives Beispiel · 1. Wohneinheit
Bei 60.000 € förderfähigen Dämmkosten an einem WPB ergeben sich bei erfüllten Voraussetzungen 9.000 € Grundförderung, 3.000 € WPB-Bonus und 1.500 € iSFP-Bonus auf den 30.000-€-Mehrbetrag. Zusammen 13.500 €.
Nach der bisherigen Logik waren bei 20 % auf 60.000 € maximal 12.000 € möglich.
Der neue WPB-Hebel kann die strengere iSFP-Berechnung in dieser Konstellation überkompensieren.
+✓ Was besser oder gezielter wird6 Punkte
- iSFP erhöht die förderfähigen Ausgaben60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € für die 2.–6. WE und je 15.000 € ab der 7. WE.
- iSFP-Förderwirkung bleibt relevant15 % Grundförderung auf die förderfähigen Ausgaben plus 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil oberhalb der normalen Höchstgrenze.
- WPB bei BEG EMAb Q1/2027 zusätzlich 5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen; ohne 30.000-€-Mindestinvestition und für bis zu drei Anträge.
- Kombination iSFP + WPBBei umfangreichen Dämmmaßnahmen an einem WPB kann im Einzelfall eine höhere Förderung als bisher erreicht werden.
- Systemische SanierungWPB, SerSan und NH sind kumulierbar; bei EH/EG 40 und 55 können WPB und SerSan zusammen 25 Prozentpunkte bringen.
- Heizung sozialerEinkommensbonus 40/30/10 Prozentpunkte, Familienzuschlag und in passenden Fällen bis zu 80 % Gesamtförderung.
+✗ Was schlechter oder enger wird6 Punkte
- iSFP-Bonus enger berechnetDie zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze und erst ab 30.000 € Mindestinvestition.
- Ohne iSFP geringere Kostenrahmen30.000 / 15.000 / 8.000 € nach Wohneinheiten.
- Wärmepumpe ab Q1/2027Nur 15 % Grundförderung; auf 30 % steigt sie nur mit 15-%-Wertschöpfungsbonus bei nachgewiesenem EU-Ursprung.
- Austausch alter Anlagen ab Q1/2027Bei Anlagen vor 01.01.2008 werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
- Erneuter Heizungstausch eingeschränktJüngere bereits förderfähige Anlagen bzw. bestehende Netzanschlüsse schließen eine erneute Förderung grundsätzlich aus.
- Systemische Standardförderung sinktViele Tilgungszuschüsse und kommunale Zuschüsse werden reduziert; der separate EE-Bonus entfällt.
+Steuerliche Alternative: § 35c EStG20 % Steuerermäßigung, max. 40.000 €
Durch die sinkenden BEG-Zuschüsse gewinnt die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden deutlich an Bedeutung.
BEG-Zuschuss oder § 35c über die Steuer? Wir machen die Vergleichsrechnung für dein Objekt.
Was heißt das für dein Gebäude?
Ob iSFP, Heizungstausch, Effizienzhaus oder § 35c: Wir rechnen für dich durch, welcher Weg nach der BEG-Reform 2026 die meiste Förderung bringt. Bauplanung und Energieberatung aus einer Hand.
Rebuild Bauplanung & Energieberatung GmbH · Wardenburg