Heizkörper Austauschpflicht: Pflicht, Fristen & Ausnahmen erklärt
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- Erneuerungspflicht für bestimmte Heizsysteme in Deutschland.
- Fristen und Ausnahmen für Eigentümer und Mieter erläutert.
- Wichtige Informationen zu neuen Heizungsanforderungen ab 2024.
- Potenzielle Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Austauschpflicht.
- Empfohlene Heizsysteme für den Austausch.
1. Was genau ist austauschpflichtig?
Ab dem Inkrafttreten des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) besteht eine klare Austauschpflicht für bestimmte Heizsysteme. Betroffen sind vor allem ältere Öl- und Gasheizungen sowie Konstanttemperaturkessel, die bereits über 30 Jahre alt sind. Um konkrete Informationen zu liefern, hier die zentralen Punkte:
- Austauschpflichtige Heizungen: Alle Öl- oder Gasheizungen mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW, die älter als 30 Jahre sind, müssen erneuert werden. Seit 2023 dürfen nur noch Heizkessel betrieben werden, die nach dem 1. Januar 1994 installiert wurden.
- Ausnahmen: Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch Heizsysteme mit einer Leistung unter 4 kW (wie Einzelraumheizungen) und Wärmebereitungsgeräte, die nicht der Raumheizung dienen, fallen nicht unter die Austauschpflicht.
2. Wer ist von der Austauschpflicht ausgenommen?
Es gilt auch, bestimmte Ausnahmen zu berücksichtigen, die für viele Eigentümer von Bedeutung sein können:
- Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser: Wenn du die Immobilie seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst bewohnst, unterliegt die dort installierte Heizung nicht der Austauschpflicht, auch wenn sie älter als 30 Jahre ist.
- Gilt nicht für Einzelraumheizungen: Diese Geräte sind unabhängig von ihrem Alter ausgenommen, selbst wenn sie älter als 30 Jahre sind. Daher sind vor allem Eigentümer dieser Systemtypen vor unangenehmen Überraschungen geschützt.
3. Eigentümerwechsel: Fristen und Pflichten
Beim Kauf oder Erben von Immobilien mit einem austauschpflichtigen Konstanttemperaturkessel greifen spezifische Regeln für die neuen Eigentümer:
- Frist für Eigentumswechsel: Handelt es sich um einen Kessel, der älter als 30 Jahre ist, hast du ZWEI JAHRE Zeit, um die Heizung zu erneuern. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den du bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften im Auge behalten solltest.
- Besonderheit: Wer das Haus bereits vor dem 2. Februar 2002 gekauft und seither selbst bewohnt hat, ist von dieser Pflicht befreit. Wer jedoch nach diesem Datum Eigentümer wurde, muss der Austauschpflicht nachkommen, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
4. Beziehung zum neuen Heizungsgesetz (GEG ab 2024)
Mit der Einführung des neuen GEG, das seit dem 1. Januar 2024 gilt, sind einige grundlegende Änderungen in der Heizungslandschaft in Deutschland zu erwarten:
- Neuer Fußabdruck: Zukünftig sind bei neuen Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien erforderlich. Dies stellt eine erhebliche Herausforderung dar, aber auch eine Chance zur nachhaltigen Umstellung.
- Bestandsanlagen: Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Allerdings bleibt die 30-Jahres-Austauschpflicht bestehen und muss nach wie vor eingehalten werden.
- Havariefall: Bei einem irreparablen Totalausfall kann eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren gelten, in der Systeme betrieben werden dürfen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen.
5. Enddaten für fossile Heizungen
Eine weitreichende Veränderung für die Zukunft tritt hinsichtlich der Nutzung fossiler Brennstoffe ein:
- Fossile Heizkessel dürfen nach GEG bis spätestens zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Ab dem Jahr 2045 wird die Nutzung von Heizungen, die fossile Energieträger verwenden, grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Was passiert, wenn man nicht tauscht?
Es ist entscheidend zu wissen, was passiert, wenn du gegen die Austauschpflicht verstößt:
- Wer nach Ablauf der Frist einen austauschpflichtigen Alt-Kessel weiterhin betreibt, handelt rechtswidrig. In diesem Fall können Kommunen oder zuständige Behörden den Austausch anordnen, und es drohen Bußgelder. Die rechtzeitige Erneuerung deiner Heizungsanlage ist daher unerlässlich, um dies zu vermeiden.
7. Welche Heizsysteme dürfen beim Austausch eingebaut werden?
Beim Austausch deiner Heizungsanlage hast du auch eine Auswahl an rechtlich zugelassenen Systemen, die du einbauen kannst, um die gesetzliche Anforderungen zu erfüllen:
- Wärmepumpe
- Anschluss an ein Wärmenetz (Fern-/Nahwärme)
- Hybridheizung (z.B. Kombination aus Wärmepumpe und Gas/Öl mit EE-Anteil)
- Biomasseheizungen (Pellets, Holz)
- Gasheizung „H₂-ready“, die in Zukunft mit grünem Wasserstoff betrieben werden kann
- Elektrische Heizsysteme, die innerhalb der Vorgaben des GEG liegen
Fazit und praktische Tipps
Die Austauschpflicht für Heizungen ist nicht nur ein rechtlicher Rahmen, sondern bietet auch die Chance, in moderne, effiziente Heizsysteme zu investieren. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Heizung unter die Austauschpflicht fällt, können wir dir helfen. Gib uns Bescheid!
Hast du Fragen zur Austauschpflicht oder benötigst du Unterstützung bei der Planung deiner Sanierung?
Lass uns deine Sanierung gemeinsam planen. Fordere dein unverbindliches Angebot an!
FAQ
1. Gibt es eine direkte Heizkörper Austauschpflicht?
Nein, eine direkte Pflicht besteht nicht. Der Austausch ergibt sich meist indirekt bei Heizungswechseln.
2. Wann betrifft mich die Heizkörper Austauschpflicht?
Wenn die Heizung erneuert wird und bestehende Heizkörper nicht mehr effizient sind.
3. Sind alte Heizkörper automatisch betroffen?
Nein, nur wenn sie den Betrieb moderner Heizsysteme verhindern.
4. Gilt die Austauschpflicht auch für Bestandsgebäude?
Ja, insbesondere bei Eigentümerwechsel oder Heizungserneuerung.
5. Kann man Heizkörper weiter nutzen?
Ja, sofern sie technisch geeignet und ausreichend dimensioniert sind.