Was hinter dem QNG steckt, warum es über Ihre KfW-Förderung entscheidet und wie der Weg zum Zertifikat abläuft — verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch.
Stand: September 2026. Förderbedingungen und Siegeldokumente werden fortgeschrieben — maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung geltende Fassung.
Was ist das QNG?
Kurz gesagt
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Siegel für Gebäude. Es wird vergeben, wenn ein unabhängiger Prüfer bestätigt, dass Ihr Gebäude festgelegte Anforderungen an Ökologie, Wohnqualität, Wirtschaftlichkeit und die Qualität von Planung und Bau erfüllt.
Siegelgeber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Vergeben wird das Siegel von akkreditierten Zertifizierungsstellen, deren Arbeit die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) laufend überwacht. Das QNG ist damit kein privates Nachhaltigkeitslabel, sondern ein Siegel mit staatlicher Überwachung — genau das macht es für Banken und Förderbanken belastbar.
Das Siegel gibt es in zwei Anforderungsniveaus:
Überdurchschnittlich
Die Einstiegsstufe — und in der Praxis das Niveau, das für die KfW-Förderung reicht.
Deutlich überdurchschnittlich
Höhere Mindestanforderungen bei den Kriterien von besonderem öffentlichem Interesse.
Warum sich das Siegel lohnt
Der Zusammenhang mit der KfW-Förderung
Für die meisten Bauherren ist die Förderung der eigentliche Anlass. QNG ist eng mit der Bundesförderung verzahnt — aber nicht in jedem Programm gleich:
- KFN (Klimafreundlicher Neubau). Die Förderstufe „mit QNG“ führt zu einem höheren maximalen Kreditbetrag je Wohneinheit — Stand September 2026 bis zu 150.000 Euro. Die jeweils geltenden Beträge und Bedingungen stehen im KfW-Programm 297/298.
- BEG-Sanierung. QNG-PLUS ist Voraussetzung für die Nachhaltigkeitsklasse. Daneben gibt es weitere Klassen und Förderkombinationen, die ohne QNG auskommen.
Es gibt also nicht programmübergreifend die eine „höchste Förderstufe“, für die immer ein QNG nötig wäre. Was für Ihr Vorhaben die günstigste Kombination ist, rechnen wir vorher durch.
Praktisch heißt das: Wird eine Förderung beantragt, bei der QNG Voraussetzung ist, bestätigt die Zertifizierungsstelle die ordnungsgemäße Antragstellung. Parallel unterstützen die Nachhaltigkeits-Beratenden bei der Qualitätssicherungsvereinbarung und bewerten die Erfolgsaussichten des Verfahrens schriftlich gegenüber der Bewilligungsbehörde. Diese Bewertung ist keine Formalie — sie ist die Grundlage dafür, dass Ihr Förderantrag überhaupt durchgeht.
Dazu kommt, was nach der Förderung bleibt: ein nachweislich schadstoffarmes, wartungsarm geplantes und wertstabiles Gebäude, eine vollständige Gebäudeakte mit allen Nachweisen und eine öffentlich einsehbare Urkunde, die Sie im Exposé, am Gebäude oder gegenüber Mietern verwenden dürfen.
Wie sich die Förderlandschaft 2026 verändert hat, haben wir im Beitrag BEG-Reform 2026: alle Änderungen im Überblick zusammengefasst. Einen Überblick über alle Programme gibt unsere Seite Fördermittel.
QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM?
Die wichtigsten Unterschiede für Wohngebäude
Beide Niveaus beruhen auf denselben Themen. Sie unterscheiden sich in der Höhe der Mindestanforderungen bei den Kriterien von besonderem öffentlichem Interesse — nicht automatisch in jedem Kriterium des verwendeten Bewertungssystems:
| Anforderung | QNG-PLUS | QNG-PREMIUM |
|---|---|---|
| CO₂ aus Bau & Betrieb | max. 24 kg CO₂-Äqu./m²a | max. 20 kg CO₂-Äqu./m²a |
| Primärenergie (nicht erneuerbar) | max. 96 kWh/m²a | max. 64 kWh/m²a |
| Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft | mind. 50 % (PEFC/FSC) | mind. 80 % |
| Schadstoffvermeidung | Alle Baufirmen vertraglich verpflichtet, Firmenerklärung nach Fertigstellung | Nachweis für jedes eingebaute Material und Produkt |
| Barrierefreiheit Neubau ab 6 Wohneinheiten |
7 von 8 Anforderungen des Standards „ready besuchsgeeignet“ — für mind. 80 % der Wohnungen und Gemeinschaftsflächen | 7 von 8 Anforderungen des Standards „ready plus“ — für alle Wohnungen und Gemeinschaftsflächen |
Bei Nichtwohngebäuden funktioniert die CO₂-Anforderung anders: Statt fester Grenzwerte gilt ein projektspezifischer Anforderungswert, der für das konkrete Vorhaben berechnet wird — aus einem gebäudebezogenen und einem nutzungsbedingten Anteil, je nach LCA-Klasse und Maßnahmenart. Details dazu auf unserer Seite Energieberatung für Nichtwohngebäude.
Für welche Gebäude gilt das QNG?
Siegelvarianten, Maßnahmenarten und Grenzen
Das Siegel kann nur für Anwendungsfälle vergeben werden, für die eine Siegelvariante existiert. Aktuell sind genau zwei relevant:
- QNG-WG23 — Wohngebäude, Neubau und Komplettmodernisierung. Ersetzt seit 01.01.2023 die älteren Varianten KN21 und WN21.
- QNG-NW23 — Nichtwohngebäude, Neubau und Komplettmodernisierung. Ersetzt BN22, BK22, UN22 und UK22.
Der Code der Siegelvariante muss bei jeder Nutzung des Siegels mitgeführt werden — er macht auf einen Blick erkennbar, für welchen Anwendungsfall und welche Fassung zertifiziert wurde.
Neubau und Komplettmodernisierung — aber keine Teilmodernisierung
Eine Komplettmodernisierung im QNG-Sinne ist mehr als eine gründliche Sanierung: Das Bestandsgebäude soll in Gänze Eigenschaften erhalten, die weitestgehend denen eines Neubaus entsprechen. Nach den Bilanzierungsregeln wird dabei im Regelfall bis auf die statisch relevante Tragkonstruktion zurückgebaut; die Tragkonstruktion bleibt erhalten und geht in einen weiteren Nutzungszyklus von 50 Jahren. Für Teilmodernisierungen ist derzeit keine QNG-Vergabe vorgesehen.
Ob sich bei Ihrem Objekt die Komplettmodernisierung oder der Neubau rechnet, ist eine eigene Rechnung — dazu unser Beitrag Sanierung oder Neubau 2026 und für Mehrfamilienhäuser der Leitfaden Sanierung Mehrfamilienhaus.
Weitere Grenzen der Anwendbarkeit
- Das Gebäude muss nach Baufertigstellung unter den Anwendungsbereich des GEG fallen.
- Enthält ein Wohngebäude auch nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, darf es für die QNG-Anwendung auch als Nichtwohngebäude behandelt werden.
- NW23 nur mit LCA-Klasse: Jeder Nutzung wird über den Bauwerkszuordnungskatalog eine LCA-Klasse K1 bis K6 zugeordnet. Lässt sich einer Nutzung keine Klasse zuordnen — etwa bei Sakralbauten, Reithallen, Parkgebäuden oder vielen Infrastrukturbauwerken — ist NW23 für das gesamte Gebäude nicht anwendbar.
- Bei Mischnutzung richtet sich die Anwendbarkeit nach den Systemregeln des jeweiligen Bewertungssystems; unter Bedingungen dürfen auch mehrere Systeme kombiniert werden.
Der Weg zum Siegel
Vier Phasen, von der Planung bis zur Auszahlung
Planung
Zielvereinbarungsgespräch mit dem Auditor, Variantenrechnungen für Ökobilanz und Lebenszykluskosten, Simulation des zu erwartenden Ergebnisses im Pre-Assessment und rechtzeitige Stellung des KfW-Antrags — alles vor der ersten Auftragsvergabe.
Vergabe
Alle beauftragten Handwerksbetriebe werden verbindlich auf die Schadstoffanforderungen verpflichtet. Verbaut werden nur geprüfte Produkte — das muss in die Leistungsbeschreibungen, nicht erst in die Bauakte.
Bau
Laufende digitale Dokumentation: Fotos, Lieferscheine, Materialnachweise, Holzzertifikate und Datenblätter werden hinterlegt und stehen dem Auditor jederzeit zur Verfügung. Im zweiten Pre-Assessment wird das voraussichtliche Ergebnis auf Basis der fortgeschrittenen Planung festgezogen.
Abschluss
Einreichung der Abschlussdokumentation, unabhängige Konformitätsprüfung, Übergabe der Gebäudeakte an die Bauherrschaft und das offizielle QNG-Zertifikat. Es ist der Abschlussnachweis gegenüber der KfW.
Die laufende Dokumentation ist der Teil, an dem Projekte am häufigsten scheitern. Wie wir das übernehmen, steht auf unserer Seite Baubegleitung.
Das offizielle Verfahren Schritt für Schritt
Was formal passiert — für alle, die es genau wissen wollen
Antragstellung und Beauftragung
Sie beauftragen eine für das Qualitätssiegel akkreditierte Zertifizierungsstelle. Es wird ein Zertifizierungsvertrag geschlossen — mit Honorarvereinbarung, Entzugsrecht und Hinweis auf die Siegelmeldung.
Qualitätssicherungsvereinbarung bei Förderung
Wird eine Förderung beantragt, bei der QNG Voraussetzung ist, bestätigt die Zertifizierungsstelle die ordnungsgemäße Antragstellung. Die Nachhaltigkeits-Beratenden bewerten die Erfolgsaussichten schriftlich gegenüber der Bewilligungsbehörde.
Bewertung der allgemeinen Anforderungen
Nachhaltigkeitsbewertung mit dem registrierten Bewertungssystem. Das Gebäude muss allen Anforderungen des Systems an Gebäude und Prozesse entsprechen. Ergebnis: Prüfbericht Teil 1.
Bewertung der besonderen Anforderungen
Prüfung der Gebäudeanforderungen ANF 1–6. Je nach Kriterium kann das Baustellenbesichtigungen und Messungen am Bauwerk einschließen — Umfang entscheidet die Zertifizierungsstelle risikobasiert. Ergebnis: Prüfbericht Teil 2.
Zertifizierungsentscheidung
Beide Prüfberichte werden bewertet, dann steht fest, ob QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erreicht wurde.
Siegelmeldung, Registrierung und Urkunde
Die Zertifizierungsstelle meldet die Entscheidung elektronisch an die Geschäftsstelle QNG. Nach Prüfung gibt es eine Registrierungsnummer; die Urkunde wird aus der Registrierungsdatenbank erzeugt. Urkunden, die nicht über die Registrierungsdatenbank erstellt wurden, sind ungültig. Bei mehreren identischen Gebäuden wird je Gebäude einzeln gemeldet — und je Gebäude eine Urkunde ausgestellt.
Planungszertifikat oder Gebäudezertifikat?
Zwei Zeitpunkte, zwei Zwecke
Sie müssen nicht bis zur Fertigstellung warten, um einen belastbaren Nachweis in der Hand zu haben.
- Planungszertifikat — weist geplante Qualitäten vor Fertigstellung nach, etwa für öffentlich-rechtliche Verfahren oder Förderanträge. Frühestens ab Erteilung der Baugenehmigung möglich (bei genehmigungsfreien Vorhaben: ab fertiger Ausführungsplanung). Es gilt ab dem angestrebten Zertifizierungsdatum maximal fünf Jahre. Fehlende Angaben können durch rechtlich verbindliche Absichtserklärungen der Bauherrschaft ersetzt werden, deren Erfolgsaussichten die Nachhaltigkeits-Beratenden bestätigen müssen.
- Gebäudezertifikat — die eigentliche Siegelvergabe. Möglich, sobald die Erfüllung mit Unterlagen nachgewiesen werden kann, die den tatsächlich realisierten Qualitäten eines vollständig nutzbaren Gebäudes entsprechen. Geprüft wird auf Basis der Planungsunterlagen und des Gebäudes zum Zeitpunkt der Übergabe.
Was geprüft wird
Die Themenfelder — am Beispiel des Systems, mit dem wir arbeiten
Hier gehört eine Vorbemerkung hin, die viele Ratgeber unterschlagen: Das QNG schreibt keinen einheitlichen Kriterienkatalog mit festen Punktgewichten vor. Zertifiziert wird immer mit einem registrierten Bewertungssystem — etwa DGNB, BNK/BNG, NaWoh oder LNB_QNG. Struktur, Gewichtung und Bewertungsmethoden dürfen sich zwischen diesen Systemen ausdrücklich unterscheiden. Vorgegeben ist nur, dass das System den QNG-Kriterienkatalog vollständig abdeckt.
Die folgende Übersicht ist deshalb ein Beispiel: die 19 Checkpoints des Systems, mit dem wir in unseren Projekten arbeiten (BNK/BNG, Prüfung durch das BiRN-Institut), gebündelt in vier Themenfelder mit je 25 % Anteil. Mit einem anderen System sieht die Gliederung anders aus — die Anforderungen des Bundes bleiben dieselben.
Wohnqualität & Gesundheit
25 %Wirtschaftlichkeit
25 %Ökologie
25 %Planungs- & Bauqualität
25 %Dahinter steht ein verbindlicher Kriterienkatalog, den jedes registrierte Bewertungssystem vollständig abdecken muss — von Flächeninanspruchnahme und Rückbaufreundlichkeit über Flexibilität und Anpassungsfähigkeit bis zu Wartungs-, Instandhaltungs- und Messkonzepten. Das Vollständigkeitsprinzip gilt strikt: Jedes Kriterium muss bearbeitet und nachgewiesen werden, Auslassungen sind für QNG-Katalogkriterien nicht möglich.
Wo die meisten Punkte liegen
Die sieben schwersten Kriterien in diesem Bewertungssystem
Auch diese Gewichte gelten nicht allgemein für das QNG, sondern für das oben genannte Bewertungssystem. Sie zeigen aber ein Muster, das sich in der Praxis überall wiederholt:
Ökobilanz und Lebenszykluskosten
LCA und LCC — die beiden Rechnungen hinter dem Siegel
Zwei Berechnungen tragen den größten Teil der Bewertung. Beide betrachten das Gebäude über 50 Jahre, nicht nur bis zur Schlüsselübergabe.
Ökobilanz (LCA)
Die Ökobilanz bewertet zwei Größen: das Treibhauspotenzial (GWP100, in kg CO₂-Äqu. pro m² und Jahr) und den nicht erneuerbaren Primärenergieaufwand (in kWh pro m² und Jahr). Bezugsfläche ist die Netto-Raumfläche nach DIN 277.
Einbezogen werden die Lebenszyklusmodule A1–A3 (Herstellung), B4 (Austausch und Ersatz nach vorgegebenen Nutzungsdauern), B6 (Energieverbrauch im Betrieb, inklusive einer Pauschale für Nutzerstrom) sowie C3–C4 (Abfallbehandlung und Entsorgung). Das Recyclingpotenzial (Modul D) wird gesondert ausgewiesen, zählt aber nicht in die Anforderungserfüllung.
Datengrundlage ist verbindlich die Tabelle „Ökobilanzierung — Rechenwerte 2023″ in der jeweils maßgeblichen Fassung. Ein projektbezogener Austausch durch hersteller- oder produktspezifische EPDs ist im Geltungsbereich der Anwendungspflicht derzeit nicht zulässig. Selbst genutzter PV-Strom wird gebäude- und standortspezifisch berücksichtigt — abweichend vom GEG.
Lebenszykluskosten (LCC)
Die Lebenszykluskostenrechnung ermittelt, was das Gebäude über 50 Jahre an Herstellung, Betrieb und Wartung kostet. Sie ist mit 12,5 Punkten für die Nutzungskosten und 7,5 für die Herstellkosten das schwerstgewichtete Kriterium überhaupt — und gleichzeitig dasjenige, das sich mit guter Planung am günstigsten verbessern lässt.
Die sechs Gebäudeanforderungen im Überblick
ANF 1 bis ANF 6 — die besonderen Anforderungen des Bundes
Diese Anforderungen definiert der Siegelgeber direkt. Sie gelten unabhängig davon, welches Bewertungssystem im Projekt eingesetzt wird:
| Nr. | Anforderung | Gilt für |
|---|---|---|
| ANF 1 | Treibhausgasemissionen und Primärenergiebedarf (Ökobilanz) | Wohn- und Nichtwohngebäude |
| ANF 2 | Nachhaltige Materialgewinnung — Holz aus zertifizierter Forstwirtschaft, bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Recyclinganteil bei Beton und Erdbaustoffen | Wohn- und Nichtwohngebäude |
| ANF 3 | Schadstoffvermeidung in Baumaterialien | Wohn- und Nichtwohngebäude |
| ANF 4 | Barrierefreiheit — „ready“-Standard bei Wohngebäuden ab 6 Wohneinheiten, DIN 18040-1 bei Arbeitsstätten | Wohn- und Nichtwohngebäude |
| ANF 5 | Naturgefahren am Standort — Analyse, Bewertung und dokumentierte Reaktion | nur Nichtwohngebäude |
| ANF 6 | Gründach — Analyse der Eignung und Begrünung eines Mindestanteils des Flächenpotenzials | nur Nichtwohngebäude |
Typische Stolperfallen
Woran QNG-Projekte in der Praxis scheitern
- Zu spät angefangen. Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn stehen, und die Zertifizierungsstelle muss vorher eingebunden sein. Das ist nicht nachholbar.
- Nachweise erst am Ende gesammelt. Zulässig sind nur Unterlagen, die während Planung und Bau entstanden sind. Wer Lieferscheine, Holzzertifikate und Firmenerklärungen nicht baubegleitend ablegt, bekommt sie später nicht mehr zusammen.
- Handwerker nicht verpflichtet. Die Schadstoffanforderungen müssen in die Vergabe, nicht in die Nachverhandlung. Ein einziger nicht geprüfter Bodenbelag kann ANF 3 kippen.
- Nur GEG gerechnet. Die QNG-Ökobilanz folgt eigenen Regeln — Bezugsfläche, Zeitraum, Module und Datengrundlage unterscheiden sich vom GEG-Nachweis.
- Siegelvariante und Maßnahmenart nicht geklärt. Bei Nichtwohngebäuden ohne zuordenbare LCA-Klasse ist NW23 gar nicht anwendbar — das muss man wissen, bevor Planungskosten entstehen.
- Dokumentfassungen nicht archiviert. Maßgeblich ist die Fassung der Siegeldokumente, die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültig war. Diese Fassungen gehören projektbezogen gesichert.
Die teuersten Fehler machen übrigens nicht die Bauherren, sondern entstehen in der Schnittstelle zwischen Planung, Vergabe und Ausführung — dazu passend unser Beitrag Die teuersten Fehler bei der Sanierung.
Was kostet die Zertifizierung?
Die Kostenblöcke — und was davon gefördert wird
Eine pauschale Summe wäre unseriös: Der Aufwand hängt an Gebäudeart, Größe, Anzahl der Wohneinheiten, Zielniveau und daran, wie sauber die Planung aufgesetzt ist. Die Kostenblöcke sind aber immer dieselben:
- Zertifizierungsstelle. Sie beauftragen und honorieren die Prüfstelle direkt — Grundlage ist der Zertifizierungsvertrag mit Honorarvereinbarung.
- Nachhaltigkeitsberatung und Auditierung. Zielvereinbarung, Pre-Assessments, LCA- und LCC-Berechnungen, baubegleitende Dokumentation, Abschlussdokumentation. Diese Beratungs- und Planungsleistungen sind im Rahmen der Bundesförderung förderfähig.
- Baukosten für höhere Qualitäten. Der ehrlichste Posten: schadstoffgeprüfte Produkte, zertifiziertes Holz, Barrierefreiheit, Photovoltaik. Vieles davon zahlt sich über die Nutzungskosten zurück — was die LCC-Rechnung sichtbar macht.
Dem gegenüber steht der Förderbonus der Nachhaltigkeitsstufe über die gesamte Finanzierungslaufzeit. In den Projekten, die wir begleiten, ist das Verhältnis in der Regel eindeutig — aber es ist eine Rechnung, die man vorher aufmacht, nicht hinterher. Wie man sie aufmacht, zeigt unser Beitrag Maximale Förderung 2026.
Wer ist beteiligt?
Die Rollen im Verfahren — und wer für wen arbeitet
| Rolle | Aufgabe | Im Auftrag von |
|---|---|---|
| Siegelgeber | Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesbauministerium; legt Kriterien und Bedingungen fest | — |
| Bauherrschaft | Beauftragt und honoriert die Zertifizierungsstelle, schließt den Nutzungslizenzvertrag | sich selbst |
| Nachhaltigkeitsberatung / Auditor | Berät bei Vorbereitung und Durchführung, rechnet LCA und LCC, führt die Nachweise, bewertet die Erfolgsaussichten gegenüber der Förderstelle | der Bauherrschaft |
| Zertifizierungsstelle | Prüft unabhängig und vergibt das Siegel; muss von der DAkkS akkreditiert und vom Siegelgeber lizenziert sein | Vertrag mit der Bauherrschaft, Lizenz vom Siegelgeber |
| DAkkS | Akkreditiert und überwacht die Zertifizierungsstellen | — |
| Geschäftsstelle QNG | Registrierung der Bewertungssysteme im QNG-Verfahren, öffentliche Listen, Registrierungsdatenbank, offizielle Auslegungshinweise | dem Bundesbauministerium |
Häufige Fragen
Das, was Bauherren uns am meisten fragen
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Vor Vorhabenbeginn — und der liegt früher als der Spatenstich. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich schon der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Verträge davor sind nur unter bestimmten Bedingungen unschädlich, etwa mit einer von Anfang an vereinbarten aufschiebenden Bedingung; bestimmte rein grundstücksbezogene Arbeiten sind dagegen zulässig. Deshalb klären wir Zielstufe und Antrag, bevor der erste Auftrag rausgeht.
Kann ich ein schwaches Kriterium durch ein starkes ausgleichen?
Das hängt davon ab, wovon wir reden. Die besonderen Anforderungen des Bundes (ANF 1–6) sind einzeln einzuhalten — dort gibt es keine Verrechnung. Innerhalb des verwendeten Bewertungssystems wird nach dessen eigenen Regeln bewertet; dort ist eine Verrechnung von Punkten und Qualitäten teilweise möglich.
Mit welchem Bewertungssystem wird zertifiziert?
Das QNG lässt mehrere registrierte Systeme zu — etwa DGNB, BNK/BNG, NaWoh oder LNB_QNG. Sie dürfen sich in Struktur, Gewichtung und Bewertungsmethode unterscheiden, müssen aber den QNG-Kriterienkatalog vollständig abdecken. Welches System für Ihr Vorhaben passt, hängt von Gebäudeart, Größe und Zielstufe ab. Wir arbeiten in unseren Projekten mit BNK/BNG und der Prüfung durch das BiRN-Institut.
Wer vergibt das Siegel eigentlich?
Eine unabhängige, von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle — im Auftrag des Bundes. Die Urkunde wird aus der offiziellen Registrierungsdatenbank erzeugt und trägt eine Registrierungsnummer. Urkunden ohne diese Nummer sind ungültig.
Bekomme ich einen Nachweis schon vor der Fertigstellung?
Ja, über das Planungszertifikat. Es ist frühestens ab Erteilung der Baugenehmigung möglich und gilt maximal fünf Jahre. Das eigentliche Siegel wird nach Fertigstellung am realisierten Gebäude vergeben.
Gilt QNG auch für die Sanierung eines Bestandsgebäudes?
Ja, aber nur als Komplettmodernisierung — also wenn das Gebäude insgesamt neubauähnliche Eigenschaften erhält und im Regelfall bis auf die Tragkonstruktion zurückgebaut wird. Für Teilmodernisierungen ist derzeit keine QNG-Vergabe vorgesehen.
Wie lange dauert eine QNG-Zertifizierung?
Sie läuft über die gesamte Projektlaufzeit mit — von der Zielvereinbarung vor dem Förderantrag bis zur Konformitätsprüfung nach Fertigstellung. Es ist kein Termin am Ende, sondern ein durchlaufender Prozess. Wie lange der Bau selbst dauert, ist in Wie lange dauert eine energetische Sanierung? beschrieben.
Was müssen wir als Bauherrschaft selbst liefern?
Vor allem Zugang und Entscheidungen — die Nachweisführung organisieren wir. Wichtig ist nur: Nachweise müssen während Planung und Bau entstehen. Nachträglich erstellte Unterlagen sind nicht zulässig, deshalb läuft die Dokumentation baubegleitend.
Wo finde ich zugelassene Bauprodukte?
Zwei Datenbanken haben sich bewährt: die SHI-Datenbank des Sentinel Haus Instituts mit mehreren Tausend Produktgruppen schadstoffgeprüfter Bauprodukte und baubook mit ökologischen Bauprodukten samt Deklarationen und Rechnern für Wand-, Dach- und Fensteraufbauten.
Muss die Zertifizierungsstelle auf die Baustelle kommen?
Möglich ist es. Bei der Prüfung der besonderen Anforderungen kann die Zertifizierungsstelle Baustellenbesichtigungen und Messungen am Bauwerk durchführen. Über Erforderlichkeit und Umfang entscheidet sie anlassbezogen und risikobasiert.
Kann das Siegel wieder entzogen werden?
Ja. Eine laufende Überwachung der Gebäudeeigenschaften nach der Vergabe findet nicht statt, aber die Zertifizierungsstelle sichert sich vertraglich das Recht, das Siegel zu entziehen — bei Verletzung der Satzungs- oder Siegeldokumentanforderungen oder wenn wesentliche bauliche Änderungen bekannt werden.
Was ist der Unterschied zwischen QNG und einem Effizienzhaus-Standard?
Der Effizienzhaus-Standard bewertet den Energiebedarf im Betrieb. Das QNG betrachtet zusätzlich das CO₂ in den Baumaterialien, die Lebenszykluskosten, Schadstofffreiheit, Barrierefreiheit, Flächeneffizienz und die Qualität der Prozesse. Beides ergänzt sich — der GEG-Nachweis bleibt in jedem Fall zusätzlich erforderlich.
Welche Fassung der Regeln gilt für mein Projekt?
Maßgeblich ist die Fassung der Siegeldokumente, die zum Zeitpunkt der Beauftragung der Zertifizierungsstelle beziehungsweise der Beantragung der Zertifizierung oder der Bestätigung zum Förderantrag aktuell war. Frühere oder spätere Versionen gelten für Ihr Projekt nicht. Deshalb archivieren wir diese Fassungen projektbezogen.
Kurz nachgeschlagen
Die Begriffe, die im Prozess immer wieder auftauchen
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